Wer ein Unternehmen gründet oder führt, ist in der privaten und in der betrieblichen Sphäre häufig mit komplexen rechtlichen Strukturfragen befasst. Damit Sie als Unternehmer schwerwiegende Fehler vermeiden beraten wir Sie gerne.
Wir betreuen Unternehmen und Unternehmer bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung des Unternehmens und wesentlichen Weichenstellungen im Firmenleben.
Dies erfasst beispielsweise:
- Unternehmenskäufe
- Satzungsänderungen, wie Sitzverlegungen/Kapitalerhöhungen
- Formwechsel
- Verschmelzungen und Spaltungen
- Anteilsabtretungen
- Auflösung & Löschung der Firma
Die Unternehmensnachfolge und die (Notfall-)Vorsorge des Unternehmers vor allem für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit sind ein weiterer wichtiger Gegenstand unserer Beratungs- und Beurkundungstätigkeit.
Notarielle Hilfe bei der Unternehmensgründung
Bei der Gründung oder dem Kauf von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen. Unsere Kanzlei in Köln steht Ihnen als Profi zur Seite - Wir beraten Sie ausführlich!
Rechtsform
Welches ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen? Diese Frage stellt sich häufig zu Beginn, hierbei sind folgende Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts zu beachten. Auch die Haftungsfrage spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf die richtige Rechtsform. Mögliche Rechtsformen sind: AG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, UG, e.K. und GbR.
Wir klären mit Ihnen alle wesentlichen Rechtsprobleme in einem Beratungsgespräch. Wenn die Wahl nach der richtigen Rechtsform getroffen ist, besteht die Frage welchen Namen die Firma tragen soll.
Firma
Firma ist der Name, mit dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und geschäftlich auftritt. Die Kanzlei "Notar von Proff" aus Köln hilft Ihnen bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von möglichen Fragen.
Eintragungen im Handelsregister
Das Handelsregister ermöglicht bzw. verpflichtet Geschäftsleute, bestimmte Informationen eintragen zu lassen oder sich Informationen von eingetragenen Unternehmen einzuholen. Des Weiteren schützt es z.B. Firmen vor möglichen Irrtümern.
Wenn sich bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, die für den Geschäftsverkehr relevant sind, muss dies im Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:
- Wechsel in der Geschäftsführung
- Erteilung/Widerruf von Prokura
- Änderung der Firma oder des Unternehmenssitzes
- Errichtung von Zweigniederlassungen
- Änderung der Gesellschafter bei OHG & KG
- Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften
Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Informationen im Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Wir als Notare in Köln formulieren den Anmeldungstext und überwachen den Prozess der richtigen Eintragung ins Handelsregister. Wir beraten Sie auch gerne und umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klären etwaige Zweifel mit dem Registergericht. Die dabei anfallenden notariellen Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Umorganisation und Übertragung von Unternehmensanteilen
Gerade heutzutage, in einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld, werden Umwandlungsmaßnahmen in eine andere Rechtsform oder
Zusammenschlüsse immer häufiger. Verschmelzungen von kleinen, mittelständischen oder auch konzernangehörigen Unternehmen sind ein typisches Instrument. Da es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge handelt, hat der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung und Begleitung durch einen Notar vorgesehen.
Unternehmensnachfolge
Unternehmer*innen, die erfolgreich einen Betrieb aufgebaut haben, stehen irgendwann vor der Frage, eine geeignete Nachfolgerin oder geeigneten Nachfolger zu finden. Wird das Problem nicht frühzeitig erkannt, kann dies schnell zur Unternehmenskrise führen und zugleich geht es um zahlreiche Arbeitsplätze.
Die Erhaltung des Betriebs und die Versorgung des ausscheidenden Unternehmers oder der ausscheidenden Unternehmerin und deren Angehörigen sind vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung. Wichtig ist es also, eine geeignete Nachfolge für die Inhaberschaft und/oder Geschäftsführung frühzeitig zu finden. Insgesamt sollte dringend davon abgeraten werden, ohne notarielle Beratung die Nachfolge regeln zu wollen. Vor allem das Fehlen von testamentarischen Anordnungen kann das Ende eines erfolgreichen Unternehmens bedeuten.
Wir beraten Sie in Köln ausführlich bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen und wirtschaftlich sinnvollen testamentarischen oder vertraglichen Regelung.
Zu einigen Themen hat der Deutsche Notarverein Erklärvideos veröffentlicht, die Sie unter https://www.dnotv.de/services/erklaervideos abrufen können