Nicht selten wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks mit einem Kredit finanziert. Die Bank, Sparkasse oder Versicherung verlangt dann zumeist, dass als Sicherheit Grundschuld oder Hypothek ins Grundbuch eingetragen wird.
Das Gesetz legt die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Immobilientransaktionen in die Hände des Notars, damit alles seine Richtigkeit hat und alle Beteiligten rechtlich abgesichert sind. Wir begleiten Sie dabei gerne – von der Maßanfertigung des Vertrages entsprechend Ihren Wünschen bis hin zur Eintragung im Grundbuch.
Gerne können Sie das unten verlinkte Formular verwenden, um uns erste Informationen zu dem anstehenden Immobilienkauf zukommen zu lassen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Datenerfassung für Grundstückskaufverträge (.docx-Format)