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Ihr Notar im Familienrecht in Köln

Ehevertrag Köln

Wenn die Realität erst einmal ernüchternde Tatsachen geschaffen hat, ist es meist zu spät, daran noch etwas zu ändern: Insbesondere für das direkte familiäre Umfeld empfiehlt es sich daher, rechtzeitig verbindliche Regelungen zu Vermögen, Versorgung und Unterhalt zu treffen. Als Notar im Familienrecht berate ich Sie gern und kompetent zu allen Rechtsfragen vor und nach einer Eheschließung. Ein Ehevertrag- bzw. ein Partnerschaftsvertrag in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, den Sie durch einen Notar beurkundigen lassen, schützt Sie später vor bösen Überraschungen. Dank langer Erfahrung können wir Ihnen bestmöglich bei der Entscheidungsfindung helfen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch und vor Ort hier in Köln zur Verfügung.

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Eheverträge und Partnerschaftsverträge

Natürlich erscheint es vielen Paaren, die glücklich und verliebt einen Termin beim Standesamt buchen, oft "unromantisch" und unpassend, im Augenblick größter Freude über die möglichen Schattenseiten einer Ehe nachdenken zu müssen. Aufgrund meiner Erfahrung als Notar im Familienrecht rate ich jedoch dazu, einen Ehevertrag in Erwägung zu ziehen. So treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für spätere Eventualitäten. Sollte Ihre Ehe irgendwann scheitern, vermeiden Sie auf diese Weise langwierige und oft sehr unschöne Streitigkeiten. Eheverträge wie auch Partnerschaftsverträge in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die durch einen Notar beurkundet werden, ersetzen bzw. ergänzen die gesetzlichen Regelungen.

Wenn Partner sich auseinandergelebt haben, verhindern emotionale Verletzungen, Wut und Verzweiflung oft einen "vernünftigen" Umgang miteinander. Die Regelungen aus einem Ehevertrag oder einem Partnerschaftsvertrag können in dieser Situation eine Eskalation verhindern.

Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag für Unternehmer und Selbstständige. In ihm können beispielsweise Vermögenswerte des Unternehmens, Immobilien oder Firmenanteile (z.B. GmbH-Anteile oder Aktien) vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Scheidung auch die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens beschädigt oder gar zerstört. Wichtig: Jeder geschlossene Ehevertrag kann einvernehmlich geändert und angepasst werden - die Änderung erfordert dann jedoch regelmäßig eine erneute notarielle Beurkundung. Mit der Eheschließung greifen die gesetzlichen Regelungen zu drei wichtigen Komplexen: Der Versorgungsausgleich, die Vermögenszuordnung (Güterstand) und der Unterhalt. Sie können durch einen Ehevertrag modifiziert werden. Die Ehegatten werden untereinander erbberechtigt.
Im Rahmen eines Ehevertrages sollte daher auch über die Erbfolge nachgedacht werden.

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Der Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die in einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Falle einer Scheidung zwischen den Partnern gleichberechtigt aufzuteilen. Arbeitet beispielsweise ein Partner aufgrund von Kinderbetreuung und -erziehung zeitweilig nicht, so werden ihm die Rentenansprüche, die der arbeitende Partner währenddessen erwirbt, zur Hälfte übertragen. Durch einen Ehevertrag kann diese gesetzliche Regelung eingeschränkt oder erweitert werden.


Die Vermögenszuordnung

Der gesetzliche Begriff für die Vermögenszuordnung ist der Güterstand. Treffen die Ehepartner bei der Eheschließung keine anderweitigen Regelungen, so gilt für sie automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Partner hat zwar sein eigenes Vermögen - und behält dieses auch nach einer Trennung, die Vermögensmehrung, also der Zugewinn während der Ehezeit, wird bei der Scheidung jedoch hälftig auf beide Partner verteilt. Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag können abweichende Regelungen getroffen werden, zum Beispiel eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung. Als Notar für Familienrecht berate ich Sie daher gern dazu, ob die gesetzliche Regelung auch in Ihrem Fall zu angemessenen Ergebnissen führt oder ob Sie mit einem Ehevertrag besser aufgehoben sind.


Unterhalt

Durch Ehevertrag können Unterhaltsansprüche für den Fall der Scheidung grundsätzlich geändert werden. Entscheidend sind auch hier Ihre Situation und Ihre Wünsche. Dabei gilt es die vom Gesetz und der Rechtsprechung gezogenen Grenzen zu beachten. Auf den Trennungsunterhalt oder auf den Kindesunterhalt kann zum Beispiel für die Zukunft nicht völlig verzichtet werden.


Maßnahmen zur Altersvorsorge: Früher an später denken

Notare beraten auch zu Vorsorge im Alter und bei Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit. Mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Sie in den Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten durch eine privatautonom bestimmte Vertrauensperson vertreten werden. Damit vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine fremde Person oder Institution.

Ob Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag oder Vorsorgevollmacht: ich berate Sie als erfahrener Notar in Köln in allen Fragen des Familien-,
Immobilien-, Unternehmens- und Erbschaftsrechts. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir besprechen können, wie Sie sich optimal absichern können. Zu einigen Themen hat der Deutsche Notarverein Erklärvideos veröffentlicht, die Sie unter https://www.dnotv.de/services/erklaervideos abrufen können.

Der Notar im Herzen von Köln

Wir arbeiten als unabhängiger und unparteiischer Betreuer für Klienten und Familien, die im Bereich Immobilien, Erbe, Schenkung, bei der Unternehmensgründung oder im späteren Leben des Unternehmens Hilfe benötigen. Wir behandeln die Wünsche unserer Klienten individuell, empathisch und diskret. Ein Vertrauensverhältnis ist uns hierbei sehr wichtig.

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