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Notarielle Beratung bei Schenkung und Erbe in Köln

Notar von Proff für Testament und Erbvertrag

Notar Erbe undSchenkungen Köln

Sicherlich fällt es mitunter schwer, die Folgen des eigenen Ablebens ins Auge zu fassen. Es empfiehlt sich aber, Klarheit über die Erbfolge zu schaffen – im eigenen Interesse und dem der Familienangehörigen. Dann kann sich herausstellen, dass die gesetzliche Erbfolge auf Ihren Fall nicht passt. Hier bietet sich an, mit fachlicher Beratung ein Testament zu gestalten.

Ob allein durch Testament oder mit dem Ehegatten oder anderen Vertrauenspersonen als Erbvertragspartner – bei unseren Notaren erhalten Sie hierzu Beratung und Hilfestellung. Mit einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung können Sie späterem Streit vorsorgen und Ihren Hinterbliebenen die Kosten und Zeitverzögerungen von Erbscheinen oder europäischen Nachlasszeugnissen ersparen. Auch wer eine Immobilie „mit warmer Hand“ übergeben möchte, ist beim Notar richtig aufgehoben und wird bei uns durch den Vorgang begleitet. Wir helfen beratend bei der Grundsatzentscheidung für und gegen eine vorweggenommene Erbfolge bis hin zur Herbeiführung der Grundbucheintragung.

Schließlich helfen wir, wenn Sie nach dem Tod eines Angehörigen einen Erbschein oder ein europäisches Nachtragszeugnis bei Gericht beantragen wollen oder müssen oder mit anderen Erben oder Vermächtnisnehmern den Nachlass aufteilen möchten.


Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen und Begleitung von
Vermögenstransfer

Alle Menschen sterben eines Tages und nur ein kleiner Teil trifft für diesen unvermeidlichen Moment die Entscheidung, sein Erbe zu regeln. Mit einer Verfügung von Todes wegen (der Oberbegriff für Testamente und Erbverträge) regelt der Erblasser, welchen Weg dereinst sein Vermögen geht. Wenn er keine Verfügung von Todes wegen hinterlässt, gilt die gesetzliche Erbfolge: das Vermögen des Verstorbenen wird so verteilt, wie es der Gesetzgeber für richtig hält, in erster Linie an den Ehepartner und die nächsten Verwandten.

Was ist ein Testament/Erbvertrag?

Ein Testament bzw. ein Erbvertrag regelt insbesondere, welche Personen welchen Anteil an dem Nachlass erhalten. Es kann darüber hinaus aber auch eine Vielzahl weiterer Anordnungen enthalten, die der Erblasser für sinnvoll hält, z.B. Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse oder Auflagen.

Testament aufsetzen - eigenhändig oder notariell?

Jeder, der volljährig und testierfähig ist, kann eine letztwillige Verfügung errichten. Minderjährige ab 16 Jahren dürfen dies auch, aber nur unter Mitwirkung eines Notars.

Das eigenhändige Testament:
Für ein eigenhändiges Testament wird kein Notar benötigt. Einen Erbvertrag können Sie nur durch notarielle Beurkundung errichten.

Das notarielle Testament/Erbvertrag:

Ein solches Testament und jeder Erbvertrag wird hingegen nach sorgfältiger Beratung durch einen Notar beurkundet. Jede Notarin, jeder Notar, auch wir beraten Sie gerne und formulieren Ihr Testament nach Ihren Wünschen. Das notarielle Testament löst zwar Notarkosten aus, bietet im Vergleich zum privatschriftlichen Testament aber erhebliche Vorteile. Man spart im Ergebnis mit einem notariellen Testament nicht selten sogar Kosten. Erben benötigen beim notariellen Testament in der Regel keinen Erbschein. Entscheidendes Argument für ein notarielles Testament ist jedoch, dass Sie sich fachkundige Beratung sichern und die Gestaltung gewählt wird, die Ihrer Vorstellung wirtschaftlich und rechtlich entspricht.
Ein Risiko bei privatschriftlichen Testamenten besteht oft darin, dass sie möglicherweise überhaupt nicht zum Nachlassgericht gelangen oder Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers besteht. Viele private Testamente sind auch unklar. Manche verstoßen sogar gegen zwingende gesetzliche Vorschriften. Besonders ärgerlich ist, wenn sie formunwirksam sind. Auch hiervor schützt in jedem Fall das notarielle Testament. Neben der amtlichen Verwahrung wird Ihr notarielles Testament auch im Zentralen Testamentsregister registriert. Des Weiteren beraten wir Sie auch nach dem Erbfall bezüglich Nachlassauseinandersetzungen, Schenkungen und Ausschlagungen.

Testament und Erbe regeln – Ihr Notar in Köln

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes und/oder Erbvertrages, v.a. bei der Gestaltung eines notariellen Testaments nach Ihren Wünschen.

Der Notar im Herzen von Köln

Wir arbeiten als unabhängiger und unparteiischer Betreuer für Klienten und Familien, die im Bereich Immobilien, Erbe, Schenkung, bei der Unternehmensgründung oder im späteren Leben des Unternehmens Hilfe benötigen. Wir behandeln die Wünsche unserer Klienten individuell, empathisch und diskret. Ein Vertrauensverhältnis ist uns hierbei sehr wichtig.

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